Impressum
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ict AG Tel: +49 241 88949 0 |
HRB Aachen 8614
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ict AG, Aachen (Stand: 19.05.2005)
Allgemeines
Lieferungen und Leistungen der ict AG erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lizenzbedingungen der Softwarehersteller werden in die Überlassungsbedingungen der ict AG einbezogen. Abweichende Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Der Umfang der Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus der Bestellung bzw. unserer Auftragsbestätigung. Der Leistungs- und Funktionsumfang der gelieferten Software bestimmt sich nach der Produktbeschreibung des Herstellers.
Vertragsbegründung
Die Annahme einer Bestellung durch die ict AG erfolgt durch Lieferung oder Auftragsbestätigung innerhalb von vier Wochen. Angebote der ict AG sind freibleibend, wenn keine zeitliche Begrenzung erfolgt. Technische Daten und Beschreibungen aus Werbematerialien und/oder Produktbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich von der ict AG bestätigt werden. An überlassenen Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält die ict AG das Eigentums- bzw. das Urheberrecht.
Rücktritt vom Vertrag
Die ict AG kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn die Bonität des Kunden nicht ausreicht oder ein rascher Vermögensfall eintritt und der Kunde keine ausreichende Sicherheitsleistung erbringen kann.
wenn Gründe vorliegen, die die ict AG nicht beeinflussen kann oder zu vertreten hat.
Form- und Konstruktionsänderungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Lieferungen und Leistungen
Teillieferungen und –leistungen sind zulässig und können in Rechnung gestellt werden. Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Die durch höhere Gewalt oder andere Betriebsstörungen entstehenden Verzögerungen bei ict oder dem Vorlieferanten, verlängern die Lieferfristen entsprechend. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung seitens des Abnehmers/Kunden voraus. Bei vereinbarten Schulungsleistungen hat der Kunde keinen Anspruch auf ein bestimmtes Schulungspersonal. Die ict AG kann ihre Leistungen durch Dritte erbringen lassen.
Softwareüberlassung
Dem Kunden wird das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software in unveränderter Form selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges in der Bestellung bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmtes Gerät. Die Nutzung auf verändertem oder mehreren Geräten bzw. in einem Netzwerk bedarf der schriftlichen Zustimmung der ict AG. Die Benutzerdokumentation kann elektronisch gespeichert werden. Eine Vervielfältigung ist nur zu eigenem Gebrauch oder zu Sicherungszwecken zulässig. Die gedruckte Benutzerdokumentation darf nicht vervielfältigt werden.
Die Verantwortung für die Sicherung der Programme und Daten liegt ausschließlich beim Anwender. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf Datenträgern und Dokumentationen dürfen nicht entfernt werden. Nutzungsrechtsregelungen des Herstellers haben Vorrang vor den Bedingungen der ict AG. Bei Verstoß gegen die Bedingungen der Softwareüberlassung kann die ict AG das Nutzungsrecht schriftlich kündigen, ohne daß die Lizenzgebühr erstattet wird.
Mitwirkung des Kunden
Alle vorbereiteten Maßnahmen zur Installation eines Computersystems läßt der Kunde auf seine Kosten und auf seine Verantwortung durchführen. Mehraufwendungen der ict AG durch fehlerhafte oder unzureichende vorbereitende Maßnahmen trägt der Kunde. Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, verlängert sich entsprechend die Frist zur Lieferung bzw. zur Leistung. Das Recht der ict AG aus Annahmeverzug bleibt bestehen. Der Kunde richtet die Arbeitsumgebung nach Vorgaben der ict AG her.
Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen für den Fall, daß der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnosen und detaillierte Beschreibungen des Störungsbildes. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei Bedarf stellt der Kunde der ict AG unentgeltlich verschließbare Lagerräume, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal zur Verfügung. Leitungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und Tests mit. Der ict AG wird der Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung ermöglicht. Der Kunde verpflichtet sich nur Zubehör und Betriebsmittel zu verwenden, die den Spezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.
Übergabe
Bleibt der Kunde mit der Annahme länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Verzug, kann die ict AG eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach erfolglosem Ablauf ist die ict AG berechtigt Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der Kunde die Abnahme oder ist offenkundig nicht in der Lage seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, entfällt die Setzung der Nachfrist. Der Schadensersatz beträgt 20% des Preises des Liefergegenstandes, wenn die ict AG keinen höheren Schaden nachweist. Bei Annahmeverzug kann die ict AG Mehraufwendungen für Bereitstellung, Aufbewahrung und Erhaltung des Vertragsobjektes verlangen.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur – auch bei Teillieferungen – über, und zwar auch dann, wenn die ict AG noch andere Leistungen übernommen hat oder bei Rücksendungen. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden versichert. Transportschäden sind unmittelbar vom Kunden gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen. Verzögert sich der Versand durch vom Kunden zu vertretende Umstände, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise gemäß Bestellung bzw. Auftragsbestätigung. Ist kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß ict-Preisliste, ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Besondere Verpackungen, Transportversicherungen, Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde. In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisungen, Schulungen und Reisekosten nicht enthalten. Rechnungen, auch Teilrechnungen, sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Rechnungen sofort fällig. Die ict AG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Bei Zahlungsverzug kann die ict AG Verzugszinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Höhere Verzugszinsen müssen von der ict AG durch einfache Bankbestätigung nachgewiesen werden. Aufrechnungen sind nur zulässig, wenn sich die Vertragspartner darüber verständigt haben.
Eigentumsvorbehalt
Die ict AG behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes unzulässig. Bei Pfändungen ist die ict AG unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt der ict AG seine künftigen Forderungen aus der Veräußerung mit allen Nebenrechten, einschließlich etwaiger Saldoforderungen, sicherungshalber ab. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, tritt der Kunde der ict AG mit Vorrang vor der übrigen Forderung den Teil der Forderung ab, der dem Preis des Liefergegenstandes entspricht. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen, steht der ict AG Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Preises des verarbeiteten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Preis der anderen Sache ergibt. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung treuhänderisch für die ict AG einzuziehen. Bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungseinstellung, Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltsgründe vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahelegen, erlischt diese Einziehungsvollmacht. Das Weiterveräußerungsrecht des Kunden gilt damit ebenfalls als widerrufen. Die ict AG ist berechtigt nach vorheriger Androhung und angemessener Fristsetzung die Sicherheitsabtretung offenzulegen und die abgetretenen Forderungen zu verwerten. Der Kunde hat der ict AG alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen, die die ict AG zur Durchsetzung seiner Absprache benötigt. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter hat der Kunde der ict AG unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug ist die ict AG nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die ict AG ist berechtigt nach Androhung den zurückgenommenen Liefergegenstand zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Der Kunde wird die im Eigentum der ict AG stehenden Liefergegenstände gegen Verlust und Zerstörung versichern. Bei Lieferungen ins Ausland wird der Kunde dafür sorgen, daß der ict AG ein dem verlängertem Eigentumsvorbehalt entsprechendes Sicherungsrecht eingeräumt wird.
Gewährleistungen
Die ict AG gewährleistet, daß von ihr gelieferte Liefergegenstände bzw. durchgeführte Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind oder ihnen zugesicherte Eigenschaften nicht fehlen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware, Software und Firmware nicht zugesichert werden. Die ict AG übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen der vom Kunden ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder in der die von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Der Kunde hat jeden Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Gegenstandes schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns wegen verborgener Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung angezeigt werden. Ist der Liefergegenstand bzw. die Leistung mangelhaft, bessert die ict AG nach ihrer Wahl nach. Ist der Liefergegenstand Software, ist die Anweisung zur Umgehung des Softwaremangels eine ausreichende Nachbesserung.
Ist ein reklamierter Mangel nicht feststellbar, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durchgeführt hat, während der Gewährleistungsfrist Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers der Geräte entspricht.
Die ict AG leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und unterlassener notwendiger bzw. vom Hersteller empfohlener Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Die Gewährleistung enfällt auch, wenn Seriennummer, Typen-, Herstellerbezeichnungen oder andere den Liefergegenstand individualisierende Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Der Gewährleistungsansprch verjährt in sechs Monaten nach Lieferdatum bzw. bei Durchführung von Installationsarbeiten oder Serviceleistung sechs Monate nach deren Abnahme.
Herstellergarantie
Ist die ict AG nicht Hersteller eines Liefergegenstandes, gibt die ict AG die vom Hersteller anerkannte Gewährleistung an seinen Kunden weiter. Für die Erfüllung der Gewährleistung des Herstellers steht die ict AG nicht ein.
Haftung
Die ict AG haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei anfänglichem Unvermögen, nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern, sowie für von ihm zu vertretende Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Wiederbeschaffung verlorener Daten haftet die ict AG auch in diesen Fällen nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, daß diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Verletzt die ict AG schuldhaft wesentlich Vertragspflichten, ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Ist der Kunde Kaufmann, haftet die ict AG nicht für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen, wenn diese Nebenpflichten verletzt haben. Im übrigen ist die Haftung von der ict AG ausgeschlossen.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte Dritter
Die ict AG haftet nicht, wenn die Benutzung des Liefergegenstandes Schutzrechte bzw. Urheberrechte Dritter verletzt, es sei denn, der ict AG sind entgegenstehende Rechte Dritter bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. Die ict AG stellt den Kunden von Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Kunden eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gewerblichen Schutzrechts bzw. Urheberrechts infolge der Benutzung des Liefergegenstandes geltend machen, sofern der Kunde die ict AG von der Geltendmachung derartiger Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert hat und der ict AG sämtliche Regelungen vorbehalten bleiben. Die ict AG haftet nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechts- bzw. Urheberrechtsverletzungen infolge unsachgemäßer Verwendung der Liefergegenstände oder deren Einsatz in Verbindung mit einem nicht von der ict AG gelieferten Produkt beruhen.
Ausfuhrgenehmigungen
Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-Hows kann in- und ausländischen – insbesondere US-amerikansichen – Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtungen einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen.
Nebenabreden, Vertragsänderungen und –ergänzungen, Form
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der ict AG zuständige Gericht, soweit der Kunde Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde bei Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageergebung nicht bekannt ist. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet auf diese Vertragsbeziehung Anwendung. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
Salvatorische Klausel
Wenn der zu diesen Bestimmungen abgeschlossene Vertrag eine Bestimmung enthält, die ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das ABG-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Vertag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der im vorhergehenden Absatz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort ist Aachen
Die ict AG ist berechtigt, ihre Leistungen durch Subunternehmer erfüllen zu lassen.
Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag, darf der Kunde/Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung der ict AG übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag.
Der Kunde hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel, sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen unverzüglich anzuzeigen.
